Oftmals wird den Befürwortern der Autobahntrasse vorgeworfen, sie würden die Verlässlichkeit der Raumplanung zunichte machen.


Gemeinden hätten sich auf die Vorgaben des Raumordnungsplanes verlassen und müssten im Fall der Autobahntrasse umplanen.“

  • z.B. die Gemeinde Ettenheim mit dem zur Hälfte der Gemeinde Mahlberg gehörenden Gewerbegebiet.

  • Die Gemeinde Kippenheim mit ihrem Wunsch einer Umgehungsstraße.


Ettenheim:

Gelände würde in dem Gewerbegebiet von Ettenheim nur minimal verbraucht werden.

Auch müssten keine Gas-, Wasser- oder Stromanschlüsse umverlegt werden.

Die Arbeit würde sich allenfalls auf kleine Arbeiten im Bauamt beschränken.

Beeinträchtigt könnte allerdings die Werbesicht auf unlängst angesiedelte Gewerbebetriebe von der Autobahn her werden.

Aber auf eine werbeträchtige Aussicht besteht kein Rechtsanspruch.

Zur Beruhigung, um den Autobahnzubringer zu unterfahren, müsste die Bahn in den Untergrund abtauchen und würde erst hinter dem Gewerbebetrieb wieder auftauchen.

Dies ist auch ein Grund, warum die 2008 von der Bahn veröffentlichten Lärmwerte in Grafenhausen nicht zutreffen. Die Bahn ging in ihren Berechnungen von immer in gleicher Höhenlage wie die Autobahn verlaufenden Gleisen aus. Dies ist aber technisch gar nicht möglich..



Kippenheim:

Die Umgehungsstraße Kippenheims kann mit oder ohne Antragstrasse gebaut werden.

Lediglich würde die Bahn die Straße nicht als Baustraße bauen und anschließend der Gemeinde überlassen.

Kippenheim müsste seine Umgehungsstraße, wie es Ringsheim, Herbolzheim und Kenzingen getan haben, selbst finanzieren.

Aber Ringsheim, Herbolzheim und Kenzingen haben durch die Umgehungsstraße die Innenstädte von 26 000 Fahrzeugen um 8 000 Fahrzeuge entlastet.

Würde Kippenheim die gleiche Entlastung durch den Bau der Antragstrasse mit Baustraße erhalten, würden Kenzingen, Herbolzheim und Ringsheim dafür durch zusätzliche Güterzüge, die 50 000 Fahrzeugen auf der Straße entsprechen, mitten durch Wohngebiete belastet werden.

Sollen Lahr, Mahlberg, Ringsheim, Herbolzheim und Kenzingen diese Last (+50 000) zusätzlich ertragen nur um Kippenheim geringfügig zu nützen (-8000)?





Die Anwohner an den Gleisen hätten dort mit dem Wissen um den Zuglärm gebaut und müssen ihn nun ertragen.“


Mit dieser Argumentation dürfte keine Umgehungsstraße gebaut werden.

Häuser wurden schon immer an Straßen gebaut.

Wenn dann der Verkehr zu stark zugenommen hat, meist bei einer Belastung von über 20 000 Fahrzeugen, ergeben sich Bestrebungen, den Verkehr umzuleiten (Bsp: B31 in Freiburg mit 36 000 Fahrzeugen, Kippenheim mit 26 000 Fahrzeugen, der Bau des Autobahnanschlusses Rust wurde gebaut, um Grafenhausen von 10 000 Fahrzeugen, die in den Europapark fuhren, zu entlasten).

Durch den Bau der Güterzuggleise entlang der Rheintalbahn würden die dortigen Anwohner entsprechend dem Umrechnungsfaktor der DB zukünftig mit über 50 000 Fahrzeugen belastet.

Und dies 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. (vgl. Begründung des Schienenbonus)

Auch bei Schienenwegen kann die Anwohner der Wunsch nach Umgehungsstraßen überkommen.



Viele Gemeinden haben ihre Entwicklungspläne an der in der Raumordnung vorgesehenen Antragstrasse ausgerichtet. Diese Pläne würden nun durch eine geänderte Planung vernichtet.“


Welch ein Luxus manche doch haben.

Gemeinden, die bis zu 8 km von der Antragstrasse entfernt liegen, haben natürlich kein Problem damit, ihre Entwicklungspläne an der Antragstrasse zu orientieren. Gemeinden, in denen schon seit 100 Jahren Häuser an der Bahnlinie stehen, haben dagegen keine Möglichkeit, durch Entwicklungspläne ihre Bürger vor Bahnlärm zu schützen.

Im übrigen wurden z.B. in Herbolzheim schon seit den 70er Jahren keine Baugebiete entlang der Bahn mehr ausgewiesen.

Bewohner, die in den 60er Jahren dort bauten freuten sich in den 70ern regelmäßig, wenn endlich wieder ein Zug vorbei fuhr.

Zukünftig können sie diese „Freude“ nach dem Willen von Bürgermeister Paleit und Freunden alle 2 Minuten 365 Tage im Jahr haben.