Es gibt unterschiedliche Betroffenheiten und Gründe, für oder gegen eine der Trassen zu sein.

Es gibt Bürger, die in ihrer Gesundheit betroffen sind.

Bürger, die in ihrem Vermögen betroffen sind.

Bürger, die um ihr Leben fürchten müssen.

Gemeinden, die um die Gesundheit ihrer Bürger fürchten müssen.

Gemeinden, die um den Fortzug ihrer finanzstarken Bürger fürchten müssen.

Gemeinden, die finanzielle Einbusen erwarten müssen und

Gemeinden, die sich finanzielle Vorteile durch die eine oder andere Lösung versprechen.


Alle Gründe mögen ihre Berechtigung haben. Sobald es aber um die Gesundheit von Menschen geht, sollten finanzielle Gewinnabsichten zurückstehen.




Wir sind die Kommunale Mehrheit,“ reklamieren die Unterstützer der Grafenhausener Erklärung für sich.

Aber um solch eine Mehrheit zusammen zu bekommen, rechnen sie sich Gemeinden und Bürger zu, die so weit von der Antragstrasse, aber auch der Autobahn weg wohnen, dass sie ein Auto benutzen müssen, um überhaupt nur in die Nähe der Trassen zu gelangen.


So ist z.B. die Gemeinde Rust weder gemarkungs- noch lärmbetroffen. Trotzdem haben sie sich, wohl um einen wirtschaftlichen Vorteil herauszuschlagen, der Gesinnung angeschlossen.


Drei von vier Ortsteilen von Neuried sind über 6 km von der Autobahn und noch weiter von der Bahn entfernt. Selbst der nächstgelegene Ortsteil ist noch fast einen Kilometer von der Autobahntrasse entfernt.


Meißenheim argumentiert mit 4000 Einwohnern obwohl 2/3 davon mehr als 5 Kilometer von der Autobahn weg wohnen.


Im Vergleich dazu wohnen in den Gemeinden Kenzingen, Herbolzheim, Ringsheim, Mahlberg und Lahr die Bürger bis zu 10 Meter an der Trasse.


Kippenheim und Ettenheim treiben den Widerspruch sogar auf die Spitze. Sie liegen näher an der Bahn- als an der Autobahntrasse.

Bei beiden Gemeinden bleiben im Grund nur finanzielle Argumente, die sie gegen eine Autobahntrasse kämpfen lassen.


Ettenheim, zwei Kilometer von der Bahn und 3 Kilometer von der Autobahn weg liegend, fürchtet sich wohl um die werbeträchtige Sicht auf ihr Interkommunales Gewerbegebiet, welches sie mit Mahlberg (Gegner der Bahntrasse) betreibt.

Offiziell argumentiert wird mit Gas-Wasser- und Stromleitungen, die durch die Autobahn zerschnitten würden. Die in den Bebauungsplänen eingezeichneten Leitungen enden allerdings 100 Meter vor der Trasse.


Kippenheim verspricht sich von der Bahntrasse eine Baustraße, die sie später als Umgehungsstrasse nutzen kann. Selber bauen, wie die Gemeinden Kenzingen, Herbolzheim und Ringsheim, wollen sie sie wohl nicht.

Vielleicht würde ja ein Blick nach Eimeldingen helfen:

Dort hat die Bahn einen bestehenden Radweg als Baustraße ausgebaut, um das doppelte verbreitert und für Lastwagen ausgebaut. Eine schöne Sache. Allerdings kam nach Ende der Bahn-Bauphase das böse Erwachen. Die Bahn stellte der Gemeinde eine Rechnung für die gebaute und nun unnütze Straße.


Riegel ist eigentlich gar nicht zu verstehen.

Sie haben sich der Grafenhausener Erklärung angeschlossen, obwohl sie die Antragstrasse gar nicht, sondern eine eigene „blaue Trasse“ wollen.

Die blaue Trasse würde im Kernort von Riegel den Lärm um 3 dB(A) auf 44 dB(A) senken (44dB(A) entspricht ungefähr dem Lärm eines modernen Kühlschrankes).

Dafür sollen die Bewohner der Riegeler Waldsiedlung sowie die Bewohner von Kenzingen, Herbolzheim, Ringsheim, Mahlberg und Lahr mit einem Lärm von über 75dB(A) im Schlafzimmer leiden (75dB(A) entsprechen ungefähr dem Krach zweier Staubsauger).


Unbestritten ist eine Lösung für Riegel schwer zu finden.

Egal ob Autobahn- oder Bahntrasse geht die Trasse über Riegeler Gebiet.

Allerdings ergeben sich mit der Antragstrasse für Riegel auch die größten landwirtschaftlichen Verluste. Erheblich größer als die Verluste durch die Autobahntrasse.

Da geplant ist, die durch Riegel verlaufende Kaiserstuhlbahn an die Rheintalbahn anzuschließen, müsste ein zusätzliches, drittes Überwerfungsbauwerk gebaut werden, das weitere 20 Millionen kosten dürfte und von der Region alleine zu finanzieren wäre.

Eine Übersicht über die Verhältnisse finden Sie hier:






Erläuterungen zum Bahnlärm bezogenen Vergleich Autobahntrasse - Antragstrasse

Einwohner im Korridor 2000 Meter links und rechts der jeweiligen Trasse.

Ohne Schallschutzmaßnahmen verläuft in 2.000 m Entfernung von den Trassen die Beurteilungspegel-Isophone 42 dB(A), die die Grenze für die Ermittlung der Lärmeinwohnergleichwerte darstellt. Dies entspricht der Mittelungspegel-Isophone 47 dB(A) bei Vollschutz (ohne Schienenbonus). Grundlage der Bahnlärmberechnung: 20 Güterzüge pro Stunde, Zuglänge 750 m, Geschwindigkeit 100 km/h, keine Scheibenbremsen, Schotterbett mit Betonschwelle.


Orte, die in beiden Korridoren liegen (z.B. Niederschopfheim, Orschweier), werden doppelt aufgeführt, anteilig (angepasst), wenn sie auf der Grenze des Korridors liegen. Ortschaften, die in keinem Korridor liegen, werden nicht berücksichtigt, da sie für die Lärmbetrachtung nicht relevant sind (z.B. Rheinhausen, Rust, Meißenheim).


Autobahntrasse:

Einwohner - Ort


Antragstrasse:

Einwohner - Ort

2.988 Niederschopfheim


2.988 Niederschopfheim

2.500 Oberschopfheim (angepasst)


2.870 Oberschopfheim

3.217 Hofweier


3.217 Hofweier

738 Schutterzell


1.376 Schuttern

1.376 Schuttern


2.500 Friesenheim (angepasst)

1.400 Kürzell


1.465 Hugsweier

1.465 Hugsweier


28.407 Lahr

1.400 Allmannsweier


1.883 Kippenheimweiler

1.883 Kippenheimweiler


2.017 Langenwinkel

2.400 Grafenhausen


1.913 Mietersheim

300 Nonnenweier (angepasst)


1.200 Grafenhausen (angepasst)

1.300 Kippenheim (angepasst)


2.800 Ettenheim (angepasst)

2.000 Mahlberg (angepasst)


3.865 Kippenheim

1.600 Orschweier


2.910 Mahlberg

2.000 Ringsheim (angepasst)


1.600 Orschweier

4.000 Herbolzheim (angepasst)


2.172 Ringsheim

4.000 Kenzingen (angepasst)


6.731 Herbolzheim

892 Hecklingen


6.755 Kenzingen


892 Hecklingen

35.459


77.561



Damit wohnen im Korridor der Antragstrasse mehr als doppelt so viele Menschen (das 2,18 Fache) wie im Korridor der Autobahntrasse.

Die rot unterlegten Ortschaften sind die Zeichner der „Grafenhausener Erklärung“. Korrigiert „nach Interessenlage“ wohnen

im Korridor der Autobahntrasse 17.840 Befürworter der Antragstrasse

im Korridor der Antragstrasse 56.745 Befürworter der Autobahntrasse

Damit gibt es mehr als dreimal so viele Autobahntrassenfreunde wie Antragstrassenfreunde

Mit einer 3 m hohen Schallschutzwand verläuft die Mittelungspegel-Isophone 49 dB(A) (ohne Schienenbonus) in 500 m Entfernung von der jeweiligen Trasse. Ein alternatives Vergleichskriterium ist dann die Einwohnerzahl im Korridor 500 m links und rechts der jeweiligen Trasse, für die zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind: Ca. 1.000 Menschen an der Autobahntrasse stehen ca. 20.000 Menschen an der Antragstrasse gegenüber.